Auch hier kann eine Menge für Sie getan werden – behalten Sie Ihr Heim!
Bei Versteigerungen in der Insolvenz:
– Ankauf der Liegenschaft lastenfrei direkt vom Masseverwalter
– Ausscheidung der Liegenschaft aus der Konkursmasse und anschließende freihändige Verwertung (Verkauf)
– Vorbereitung der Neufinanzierung über andere Kreditinstitute
– Beseitigung der nach der Liegenschaftsbewertung verbleibenden Kreditrestschuld des Eigentümers durch Abschluss eines gerichtlichen Zahlungsplans
Versteigerung ohne Insolvenz:
– Einstellung oder Aufschub des Versteigerungsverfahrens nach Verhandlung mit den Gläubigern
– Umschuldung auf andere Kreditinstitute
– Ankauf der Liegenschaft nach Lastenfreistellung, entsprechende Verhandlungen mit den Gläubigern
– Vorbereitung des Eigenerwerbs in der Versteigerung durch Verhandlung mit den Gläubigern
– Sale and lease back
– Regulierung der Restschuld des Eigentümers nach Abschluss der Versteigerung